Immissionsschutz

Immissionsschutz beinhaltet den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Gewässern, der Atmosphäre sowie wichtiger Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Strahlen, ...).

Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ist davor zu schützen, dass Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen von diesen Anlagen ausgehen. Eine weitere Aufgabe des Immissionsschutzes ist die Vorbeugung vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Beispielsweise müssen Lärmausbreitungen, Lärmprognosen und gesundheitliche Auswirkungen bereits während der Planungsphase von Verkehrsprojekten untersucht werden.

Immissionsschutzbeauftragter

Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) berät das Unternehmen in allen derartigen Fragen. Er überwacht die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, entwickelt Vorschläge zur Verminderung von Emissionen, informiert sowie schult die Mitarbeiter und erstattet der Unternehmensleitung jährlich Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

  • Konkrete Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten sind:
  • Beratung von Betreibern und Betriebsangehörigen zum Themenkomplex Immissionsschutz,
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung von umweltfreundlichen Verfahren und Erzeugnissen,
  • Begleitung und Begutachtung von Verfahren und Erzeugnissen unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit,
  • Überwachung und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen,
  • Einhaltung von Auflagen bei Anlagen-Genehmigungen,
  • regelmäßiges Kontrollieren der Betriebsstätten sowie Messen von Emissionen und Immissionen,
  • Mitwirkung bei der Information von Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen von Anlagen sowie bei Maßnahmen, die schädliche Umwelteinflüsse verhindern,
  • Erstellung eines Jahresberichtes und ggf. einer Emissionserklärung.