Gefahrstoffmanagament

Als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die ein oder mehrere "Gefährlichkeitsmerkmale" aufweisen. Gefahrstoffe können beispielsweise giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leicht entzündlich oder umweltgefährdend sein.
Auch Stoffe, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden und Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert gelten als Gefahrstoffe. Zudem können Sie im Zuge bestimmter Arbeitsprozesse oder Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden.
Gefährliche Stoffe beziehungsweise deren Verpackungen müssen gekennzeichnet sein. Die verwendeten Piktogramme und Hinweise weisen den Verwender auf die speziellen Gefährdungspotentiale hin.
Andere Rechtsgebiete wie das Arzneimittelgesetz oder die Kosmetikverordnung  erfordern veränderte Regularien. Bei Fertigarzneimitteln oder kosmetischen Produkten trifft man eventuell auf gefährliche Stoffeigenschaften, ohne dass eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich ist.

Gefahrstoffmanagement

Unser Gefahrstoffbeauftragter in Ihrem Unternehmen kann die entscheidende Schnittstelle sein. Wir erarbeiten die Synergien zwischen Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Gefahrstoffmanagement schafft effiziente Handlungsabläufe, Rechtssicherheit und trägt zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei.
Konkrete Aufgaben für Beauftragte im Gefahrstoffmanagement können sein:

  • Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses (Gefahrstoffkataster) nach §6 (12) GefStoffV,
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach §6 GefStoffV (2) - in Abhängigkeit von den zum Einsatz kommenden Stoffen, deren Eigenschaften, Anwendungsmengen und Expositionsbedingungen,
  • Beratungen zur Anwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen,
  • Mitwirkung bei Substitutionsprüfungen (Ersatzstoffsuche, gefordert nach §6 GefStoffV),
  • Erstellung von Betriebsanweisungen,
  • Ermittlung optimaler Lagerbedingungen von Gefahrstoffen im Unternehmen.