Gefährdungsbeurteilung

Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, vor Arbeitsaufnahme durch seine Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung für die betreffenden Tätigkeiten zu erstellen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten festzulegen.

Lassen Sie sich durch WEIGEL dabei unterstützen!

WEIGEL

  • erfasst und strukturiert die zu beurteilenden Arbeitsprozesse bei Ihnen vor Ort,
  • analysiert die vorhandenen Gefährdungen,
  • erarbeitet Vorschläge zur Vermeidung oder Minderung der Gefährdungen,
  • stellt einen Handlungsbedarf für Sie zusammen - gegliedert in technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementares Dokument in jedem Unternehmen. Hier beginnt guter Arbeitsschutz.

Tommy Schriefer

Fachbereichsleiter Arbeitssicherheit

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