Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, vor Arbeitsaufnahme durch seine Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung für die betreffenden Tätigkeiten zu erstellen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten festzulegen.
Lassen Sie sich durch WEIGEL dabei unterstützen!
WEIGEL
- erfasst und strukturiert die zu beurteilenden Arbeitsprozesse bei Ihnen vor Ort,
- analysiert die vorhandenen Gefährdungen,
- erarbeitet Vorschläge zur Vermeidung oder Minderung der Gefährdungen,
- stellt einen Handlungsbedarf für Sie zusammen - gegliedert in technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
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Technische Schutzmaßnahmen:
z. B. trennende Schutzeinrichtungen (Verkleidungen, Umzäunungen) oder ortsbindende Schutzeinrichtungen (Zweihandschaltung, Schaltmatten) -
Organisatorische Schutzmaßnahmen:
z. B. regelmäßige Durchführung von Prüfungen, Erstellung von Betriebsanweisungen oder Unterweisung der Mitarbeiter -
Persönliche Schutzmaßnahmen:
z. B. chemikalienbeständige Handschuhe, Gehörschutz oder Sicherheitsschuhe