Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen
Psychische Belastungen und Erkrankungen beeinflussen zunehmend betriebliche Abläufe.
Der Unternehmer muss sich gemäß §5 Abs. 3 ArbSchutzG der schwierigen Aufgabe stellen, psychische Belastungen im Alltag zu erfassen und Maßnahmen zur Abwehr der daraus entstehenden Gefährdung zu treffen. Die Grundlage dafür ist zunächst die Gefährdungsbeurteilung.
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Die Sicherheitsingenieure von WEIGEL sind lizensierte
psy. Res®- Präventionsberater und arbeiten mit dem psy. Res®- Verfahren, das durch die Dr. Ulla Nagel GmbH Dresden in Zusammenarbeit mit der BG ETEM erarbeitet wurde.
WEIGEL
- stimmt Rahmen und Zielstellung mit der Geschäftsleitung ab,
- übernimmt die Vorbereitung und Sensibilisierung der Personenkreise,
- wählt die Bearbeitungsform aus,
- analysiert durch Befragungen und Auswertungen,
- diskutiert und dokumentiert die Ergebnisse,
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um Ihr Unternehmen zu vitalisieren.