Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen

Psychische Belastungen und Erkrankungen beeinflussen zunehmend betriebliche Abläufe.
Der Unternehmer muss sich gemäß §5 Abs. 3 ArbSchutzG der schwierigen Aufgabe stellen, psychische Belastungen im Alltag zu erfassen und Maßnahmen zur Abwehr der daraus entstehenden Gefährdung zu treffen. Die Grundlage dafür ist zunächst die Gefährdungsbeurteilung.
Lassen Sie sich durch WEIGEL dabei unterstützen!

Die Sicherheitsingenieure von WEIGEL sind lizensierte
psy. Res®- Präventionsberater und arbeiten mit dem psy. Res®- Verfahren, das durch die Dr. Ulla Nagel GmbH Dresden in Zusammenarbeit mit der BG ETEM erarbeitet wurde.

WEIGEL

  • stimmt Rahmen und Zielstellung mit der Geschäftsleitung ab,
  • übernimmt die Vorbereitung und Sensibilisierung der Personenkreise,
  • wählt die Bearbeitungsform aus,
  • analysiert durch Befragungen und Auswertungen,
  • diskutiert und dokumentiert die Ergebnisse,
  • schlägt Maßnahmenideen und Lösungsansätze vor,

um Ihr Unternehmen zu vitalisieren.

Auch im Zeitalter der Digitalisierung ist und bleibt der Mensch die wichtigste Ressource.

Tommy Schriefer

Fachbereichsleiter Arbeitssicherheit

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