Brandschutzbeauftragter
Als Brandschutzbeauftragter unterstützt WEIGEL u. a. bei folgenden Punkten:
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.),
- Ausbildung von Mitarbeitern (z. B. zu Brandschutzhelfern oder Evakuierungshelfern),
- Unterweisung von Mitarbeitern anhand der Brandschutzordnung,
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
- Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen,
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern.